Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Ice´N´FireGuiding den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Internet, WhatsApp) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt Ice´N´Fire Guiding den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme der Buchung. Für Ice´N´Fire Guiding wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot ist Ice´N´Fire Guiding 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises. Die Restzahlung ist bis 8 Wochen vor Reiseantritt fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Vollausgleich des Rechnungsbetrages bei
Ice´N´Fire Guiding, wobei der Zahlungseingang bei Ice´N´Fire Guiding maßgebend ist. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist
Ice´N´Fire Guiding berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten belasten. (gemäss Absatz 6)
Flugkosten sind umgehend nach Rechnungserhalt zu begleichen und nicht erstattungsfähig.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung unseres Angebotes, der Internetseite sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Ice´N´Fire Guiding behält sich eine Anpassung der ausgeschriebenen Leistungen (gemäss Absatz 4) insbesondere aus folgenden Gründen vor:
a) bei einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
b) wenn die vom Reisenden gewünschte und im Internet ausgeschrieben Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger wie z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen sind nicht bevollmächtigt, für Ice´N´Fire Guiding Vereinbarungen zu treffen oder sonstige Zusagen zu machen, die im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen oder nicht dem Inhalt der Reisebestätigung entsprechen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ice´N´Fire Guiding ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ice´N´Fire Guiding in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat unverzüglich nach der Mitteilung von Ice´N´Fire Guiding über die Änderung der Reiseleistung zu erklären, ob er von der Reise zurücktreten oder eine gleichwertige Reise beanspruchen will.
Ice´N´Fire Guiding behält sich Änderungen der Reiseroute aufgrund Straßen- und Wetterverhältnissen vor. Bei Nordlandreisen (Island und Norwegen besonders in den Wintermonaten) ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Eine Haftung von
Ice´N´Fire Guiding ist für derartige Straßen- oder witterungsbedingte Änderungen ausgeschlossen.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe ihrer Kundennummer und Rechnungsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Ice´N´Fire Guiding.
Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Ice´N´Fire Guiding den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch kann Ice´N´Fire Guiding statt dessen eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich nach dem Reisepreis unter Abzug ersparter Aufwendungen oder dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, richtet. Ice´N´Fire Guiding berechnet die Entschädigung pauschal nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt:
Im Falle eines Rücktrittes entstehen folgende Stornokosten.
a) Pauschalreisen ohne Flug
bis 60 Tage vor Reisebeginn volle Rückerstattung
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises (Anzahlungsbetrag)
29 bis 14 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
13 bis 1 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Bei Nichterscheinen sind ebenfalls 100% des Reisepreises fällig
b) Flug kosten
Die Kosten für Flüge werden nach der Buchung nicht erstattet.
c) Fährverbindungen:
bis 60 Tage vor Abfahrt 50,- € pr. Person
59-30 Tage vor Abfahrt 25% des Fahrpreises
29-14 Tage vor Abfahrt 50% des Fahrpreises
ab 13 Tage vor Abfahrt voller Fahrpreis
Umbuchungsgebühr 35,- € pr. Umbuchung
Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsschluss auf Änderung des Vertrages hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht, jedoch wird sich
Ice´N´Fire Guiding bemühen, bis 60 Tage vor Reisebeginn eine gewünschte Umbuchung bei Verfügbarkeit gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person und pro Umbuchung vorzunehmen; etwaige Mehrkosten der umgebuchten Reise trägt der Reisende.
Spätere Umbuchungen sind nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, ganz oder teilweise nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ice´N´Fire Guiding wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Ice´N´Fire Guiding kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben ist sowie auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird.
Der Rücktritt ist spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Ice´N´Fire Guiding unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende die auf den Reisepreis bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ice´N´Fire Guiding kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Kündigung aus diesen Gründen behält Ice´N´Fire Guiding den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung einschließlich der von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge erlangt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel gegenüber Ice´N´Fire Guiding unverzüglich anzuzeigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651k BGB) muss der Kunde Ice´N´Fire Guiding eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, sofern die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von Ice´N´Fire Guiding verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.
Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn ein Mangel vorliegt, der die Reise erheblich beeinträchtigt oder wenn ihm die Reise wegen eines solchen Mangels aus wichtigem, Ice´N´Fire Guiding erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Eine Kündigung ist erst zulässig, wenn Ice´N´Fire Guiding eine ihr vom Reisenden gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Ice´N´Fire Guiding verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem von Ice´N´Fire Guiding nicht zu vertretenen Umstand.
Liegt Diebstahl oder Beraubung vor, ist umgehend Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und darüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, entfallen etwaige Ansprüche.
Die angegebene späteste zulässige Zeit für den Abfertigungsschluss am Schalter der Fluggesellschaft ist unbedingt einzuhalten, da anderenfalls der Anspruch auf Beförderung erlischt. Siehe (§651l BGB)
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für reisevertragliche Ansprüche wegen Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis des jeweiligen Reisenden beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Ice´N´Fire Guiding für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung von Ice´N´Fire Guiding für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ice´N´Fire Guiding haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, sofern diese Fremdleistungen als solche ausdrücklich in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung gekennzeichnet werden. Es ist der vermittelte Vertragspartner der Fremdleistungen anzugeben.
Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Reise geltend zu machen. Dies kann fristwahrend nur gegenüber
Ice´N´Fire Guiding erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich oder per
E-Mail anzumelden. Das gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden oder Ansprüchen wegen verspäteter Auslieferung des Gepäcks im Zusammenhang mit Flugreisen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigung und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei der ausführenden Fluggesellschaft zu melden.
Ansprüche des Reisenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ice´N´Fire Guiding oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ice´N´Fire Guiding oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Alle anderen Ansprüche aus Reisevertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt.
Die Verjährung ist gehemmt, solange zwischen dem Reisenden und Ice´N´Fire Guiding Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, bis der Reisende oder Ice´N´Fire Guiding die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein. (§651j BGB)
Gemäß der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird Ice´N´Fire Guiding den Reisenden die ausführende Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung angeben. Steht diese bei der Buchung noch nicht fest, wird Ice´N´Fire Guiding dem Reisenden die voraussichtliche Fluggesellschaft angeben und den Reisenden informieren, sobald die Identität feststeht. Wechselt die dem Reisenden genannte Fluggesellschaft, wird Ice´N´Fire Guiding den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren.
Der Reisende ist selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Das gilt nicht, wenn Ice´N´Fire Guiding nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Ice´N´Fire Guiding haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst dann, wenn der Reisende Ice´N´Fire Guiding mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Ice´N´Fire Guiding hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Ice´N´Fire Guiding empfiehlt dem Reisenden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Sofern nicht ausdrücklich in der Ausschreibung eine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen ist, empfiehlt Ice´N´Fire Guiding den Abschluss einer solchen Versicherung sowie einer Reiseabbruchversicherung.
Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und Ice´N´Fire Guiding findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Für Klagen des Reisenden gegen Ice´N´Fire Guiding ist Villingen-Schwenningen der Gerichtsstand.
Für Klagen von Ice´N´Fire Guiding gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ice´N´Fire Guiding vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, soweit internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, denen entgegenstehen.
Alle auf Personen bezogenen Daten, die Ice´N´Fire Guiding zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. In gewissen Fällen wie z.B. Flug- oder Hotelbuchungen werden personenbezogene Daten von dem Reisenden an Dritte weiter geleitet um die Durchführung der reise zu garantieren.
Gelegentlich wird Ice´NFire´ Guiding Dronen-Videos und/oder Bilder von den Ausflügen machen. Diese dienen zur Verwendung auf der Homepage von Ice´NFire´ Guiding und zu Werbezwecken.
Direkte Bilder der Reisenden werden diesen zur Verfügung gestellt und nur nach Absprache veröffentlicht.
Alle Angaben in diesem Dokument entsprechen dem Stand von Januar 2023.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Reisebedingungen und die des Reisevertrages nicht berührt.
Stand Januar 2023